Suchen Sie einen vereidigten Übersetzer in WarschauDanzig oder einer anderen polnischen Stadt? Dann suchen Sie nicht weiter!

Sie brauchen nicht einmal zu uns zu kommen! 

Wir arbeiten mit Kunden aus ganz Polen zusammen, so dass Sie nicht in unser Büro kommen müssen, um Ihr Dokument übersetzen oder apostillieren zu lassen.

Das ist alles, was Sie tun müssen:

  1. Senden Sie uns Scans oder Fotos Ihrer zu übersetzenden oder zu legalisierenden Dokumente per E-Mail an biuro@notabeneby.com. Bitte geben Sie die Art der gewünschten Dienstleistung an (beglaubigte Übersetzung, Übersetzung mit dem Firmensiegel, Legalisation, Apostillierung), Ihren Vor- und Nachnamen in lateinischer Schrift, wie er in Ihrem Pass steht, die voraussichtliche Frist und alle zusätzlichen Informationen, die Sie für notwendig erachten;
  2. Unser Kundenbetreuer wird sich innerhalb einer Stunde mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Eingang Ihrer Anfrage zu bestätigen und mit Ihnen die Kosten und Termine zu vereinbaren;
  3. Wenn Sie mit den angebotenen Bedingungen einverstanden sind, sendet Ihnen der Manager die Zahlungsinformationen für die Vorauszahlung zu und bittet Sie um eine Zahlungsbestätigung. Sobald Ihre Anzahlung bestätigt wurde, gilt Ihr Auftrag als angenommen;
  4. Wenn Sie eine Apostille benötigen, müssen Sie das Original Ihres Dokuments per Kurier an unser Büro mit Sitz in 00-828 Warszawa, Aleja Jana Pawła II, 11,  pokój 411, (NB Stellar Group sp. z o.o. als Empfänger) senden, nachdem Sie die Bedingungen mit unserem Manager vereinbart haben. Bitte machen Sie vor dem Versand ein Foto von Ihrem Umschlag, damit wir sehen können, dass es sich um Ihre Bestellung handelt;
  5. Sobald Ihr Auftrag fertig ist, wird sich unser Manager mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Versandart zu vereinbaren. Die Lieferung per InPost-Kurier an Ihre Privatadresse oder an die nächstgelegene Packstation wird mit 50 Złoty berechnet.

Sie können alles online erledigen und müssen die fertigen Dokumente nur noch abholen.

Wann ist beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Wenn die Ausländer persönliche oder geschäftliche Dokumente bei polnischen Behörden einreichen, ist fast immer eine amtliche, d.h. beglaubigte Übersetzung erforderlich.

In den GUS-Staaten wird diese Art der Übersetzung in der Regel als notariell beglaubigte Übersetzung bezeichnet, da in diesem Fall ein Notar die Unterschrift des ihm bekannten Übersetzers beglaubigt. Daher gibt man in die Suchleiste nicht nur den relevantesten Suchbegriff „beglaubigte Übersetzung“ ein, sondern auch eine Vielzahl alternativer, aber nur teilweise korrekter Suchbegriffe wie „zertifizierte Übersetzung“ (die in Wirklichkeit eine mit dem Siegel eines entsprechenden Sprachdienstleisters versehene Übersetzung ist), „notariell beglaubigte Übersetzung“, „amtliche Übersetzung“, „Übersetzung mit Rundsiegel“, „vereidigte Übersetzung“, „Übersetzung durch einen amtlichen Übersetzer“ usw.

Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung eines Dokuments.

Ein vereidigter Übersetzer in Warschau, Danzig und in ganz Polen ist ein Übersetzer, der in einer speziellen Liste des Justizministeriums der Republik Polen mit einer eindeutigen Nummer eingetragen ist. Ein vereidigter Übersetzer muss nicht nur über eine entsprechende Ausbildung und gründliche Kenntnisse der juristischen Fachterminologie verfügen, sondern auch eine recht komplizierte Prüfung beim Justizministerium ablegen. Die Übersetzer leisten dann einen Eid, daher kommt der Name.

Vereidigte Übersetzer sind im Grunde Notare, die auf die Übersetzung von Dokumenten aus einer Sprache in eine andere spezialisiert sind. Sie tragen die volle Verantwortung für die von ihnen angefertigten Übersetzungen. Von einem vereidigten Übersetzer beglaubigte Dokumente werden von allen Behörden, Gerichten, Ministerien, Finanzämtern usw. anerkannt.

Muss einem vereidigten Übersetzer ein Original vorgelegt werden? 

Um eine Übersetzung anfertigen und beglaubigen zu können, benötigt ein vereidigter Übersetzer das Original. Nur in diesem Fall wird im Text vermerkt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Dies ist besonders wichtig bei der Vorbereitung von Dokumenten zur Vorlage bei polnischen Behörden:

  • bei der Beantragung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (karta czasowego lub stałego pobytu);
  • bei der Beantragung einer polnischen Geburts- oder Heiratsurkunde (umiejscowienie);
  • bei der Beantragung der Polenkarte (Karta Polaka) oder der polnischen Staatsangehörigkeit (Wniosek o nadanie obywatelstwa polskiego)
  • oder für andere offizielle Zwecke.

Wenn der Kunde kein Original zur Verfügung stellt, fügt der vereidigte Übersetzer einen Vermerk hinzu, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Abschrift angefertigt wird. Auf diese Weise ist es möglich, selbst von einer alten Zeitung eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen. In den meisten Fällen hat eine Übersetzung auf Grundlage einer Abschrift jedoch keine rechtliche Wirkung und wird von den Behörden nicht anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Übersetzung in Polen nur aus einer Fremdsprache ins Polnische oder aus dem Polnischen in eine Fremdsprache angefertigt werden kann. Wenn Sie z.B. eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen ins Englische benötigen, müssen zwei beglaubigte Übersetzungen von zwei verschiedenen vereidigten Übersetzern gemacht werden, zuerst aus dem Russischen ins Polnische und dann aus dem Polnischen ins Englische. 

Es ist wichtig, dass Ihr Vor- und Nachname in der beglaubigten Übersetzung in lateinischen Buchstaben so geschrieben wird, wie er in Ihren Ausweispapieren (Pass, Führerschein oder frühere beglaubigte Übersetzungen) steht. Diese Informationen sind dem vereidigten Übersetzer vor Beginn der Übersetzung mitzuteilen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle wichtigen Daten in der Übersetzung mit dem Original übereinstimmen. 

Wenn es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt, umfasst eine Normseite 1125 Zeichen inklusive Leerzeichen.

Bitte wenden Sie sich:

  • an unser Büro in Warschau: Senden Sie Ihre Anfragen per E-Mail an biuro@notabeneby.com oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +48 660 403 263 (die Kontaktaufnahme ist auch über Messenger-Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Viber möglich) oder unter der Festnetznummer +48 22 602 25 45 an (wir sprechen Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch und Belarussisch);
  • an unser Büro in Danzig: Senden Sie Ihre Anfragen per E-Mail an gdansk@notabenepoland.pl oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +48 696 469 083 an (die Kontaktaufnahme ist auch über Messenger-Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Viber möglich).

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